|
18 Feb |
Wussten Sie schon…? Wussen Sie schon...?
|
dass das Honorar eines niedergelassenen Arztes kein Gewinn ist, den er in seine eigene Tasche verdient?
Arzthonorar = Umsatz
Das Honorar, das beispielsweise ein Hausarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung quartalsweise bezieht ist, verglichen mit der freien Wirtschaft, nichts anderes als Umsatz. Bevor aber Umsatz zum Gewinn wird, müssen allerlei Kosten abgezogen werden. Im Falle des Hausarztes sind es vor allem die Kosten für das Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung der Praxis. Genauso verhält es sich mit den Einkünften durch Privatpatienten, Atteste oder andere Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. All diese Beträge zusammen genommen erhöhen den Umsatz, nicht den Gewinn.
Werden beispielsweise die tariflich festgelegten Gehälter für Arzthelferinnen angehoben und bleiben im gleichen Zeitraum die ärztlichen Honorare gleich, bedeutet dies eine Gewinnschmälerung für den oder die Praxisbesitzer. In der freien Wirtschaft würde mit Kostendämpfung eingeschritten werden, das heißt Kürzungen des Personalaufwandes, das heißt meist Entlassungen.
Arztpraxen sind auch Unternehmen
Dies soll kein Jammer-Artikel sein. Aber man muss wissen, wenn man, wie es in der Politik zurzeit geschieht, Ärztehonorar und –verdienst durcheinander würfelt und dazu reichlich chaotisch an der Abrechnung „herumbastelt“, wovon geredet wird und dass beispielsweise auch Arbeitsplätze in den Arztpraxen auf dem Spiel stehen. Bislang hat der eher gering ausgeprägte wirtschaftliche Sachverstand der Ärzte „geholfen“, dass nicht sofort mit Sanierungsmaßnahmen reagiert wurde. Aber die Lage verändert sich gerade. Niedergelassene Ärzte müssen heutzutage wirtschaftlich denken, sie leiten ein Unternehmen.
Kommentare
Diesen Beitrag kommentieren





